Das Thema Impfen gegen Corona hat viele Facetten und wird teils sehr kontrovers diskutiert. Die Positionen reichen von Impfverweigerung bis zur Forderung einer Impfpflicht. Eine Moraltheologin und eine Ärztin versachlichten die Debatte – mit interessantem Ergebnis.
Die Impfkampagne gegen das Corona-Virus nimmt an Fahrt auf – doch die Diskussion über zahlreiche Fragen, die damit zusammenhängen, reißen nicht ab. Eine anonyme Umfrage unter den Teilnehmern zu Beginn der Online-Veranstaltung zum Thema „Impfen – eine moralische Pflicht?“ am 19.04.21 bestätigte die Meinungsvielfalt: 15 Prozent befürworteten eine Impfpflicht, 17 Prozent bejahten dies im Hinblick auf bestimmte Berufe, eine moralische Pflicht sahen 45 Prozent, 34 Prozent lehnten ein Impfpflicht grundsätzlich ab, unentschieden waren 13 Prozent.
Vor diesem Hintergrund referierten die Augsburger Moraltheologin Professorin Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, die die Deutsche Bischofskonferenz in bioethischen Fragen berät und seit 2020 auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist und die Heidelberger Medizinerin Dr. Christiane Fischer, die von 2012 bis 2020 dem Deutschen Ethikrat angehörte und dort ein Sondervotum zum Impfen veröffentlichte, über ihre Sicht auf das Thema.
Selbstbestimmung versus Gemeinwohl

Schlögl-Flierl: Nicht Impfpflicht, sondern moralische Pflicht, sich die Impfung zu überlegen!
Schlögl-Flierl betrachtete das Impfen vor allem im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Gemeinwohl. Das Impfen steht ihrer Meinung nach als Präventionsmaßnahme zwischen privater und öffentlicher Gesundheit. Ziel sei die Ausrottung von Krankheit und diene damit dem Selbstschutz wie dem Fremdschutz. Sie verwies darauf, dass im Hinblick auf die Masern de facto eine Impfpflicht existiert, denn ohne den Impf-Nachweis dürften Kinder weder Kita noch Schule besuchen. Erst vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen eine Klage aus Tschechien die Masern-Impfpflicht für rechtens erklärt. Bei den Impfungen gegen Corona seien die Ziele, schwere Verläufe der Erkrankung ebenso zu vermeiden wie die Überlastung des Gesundheitssystems. Es gelte, beruflich besonders gefährdete Berufsgruppen (etwa Pflegepersonal) und besonders vulnerable Personen (Alte, Vorerkrankte) zu schützen. Zudem gehe es darum, die staatliche Ordnung und das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten. Diese Argumente begründen nach Ansicht von Schlögl-Flierl zumindest eine „moralische Pflicht, sich mit dem Thema Impfen auseinander zusetzen“. Der Deutsche Ethikrat habe sich gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen und auch gegen eine berufsspezifische Impfpflicht, weil es noch keine sichere Begutachtung des Impfstoffs gebe. Mit einer Priorisierung solle aber dem besonderen Schutzbedürfnis bestimmter Personengruppen Rechnung getragen werden.
Ethikrat und Kirche
Die katholische Kirche, so Schlögl-Flierl, habe sich mit dem Thema Impfen bisher selten befasst. Inhaltlich sei es dabei eher um die Fragen der Ablehnung von Zelllinien aus Schwangerschaftsabbrüchen gegangen. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart habe sich Bischof Dr. Gebhard Fürst aber klar positioniert: Eine Impfung sei grundsätzlich freiwillig, im Hinblick auf ein solidarisches Miteinander sei die Bereitschaft zum Impfen Ausdruck konkreter Solidarität.
Die Frage, ob es besondere Rechte für Geimpfte geben solle, sei umstritten; der Deutsche Ethikrat habe im Februar festgestellt, solange es nicht genügend Serum für alle Impfwillige gebe, sei dies eine Frage der Gerechtigkeit. Aus all diesen Argumenten zog Schlögl-Flierl das Fazit, dass es keine Christenpflicht sei, sich impfen zu lassen. Es bestehe aber sehr wohl eine moralische Pflicht, sich mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen und auch die Konsequenzen für das eigene Handeln zu überdenken. Das Recht auf Selbstbestimmung und das Gemeinwohl müssten ausbalanciert werden.
Patente erschweren weltweites Impfen

Fischer: Gesundheit ist ein Menschenrecht!
Die Heidelberger Ärztin Dr. Christiane Fischer, die bis im vergangenen Jahr Mitglied im Deutschen Ethikrat war, sprach sich ebenfalls gegen eine Impfpflicht aus, verwies aber auf ein Recht der Menschen weltweit, geimpft zu werden. Fischer engagiert sich für globale Gesundheit; der Zugang aller zu Prävention habe Priorität, denn die Weltgesundheitsorganisation WHO beschreibe den „höchst möglichen Gesundheitszustand“ als fundamentales Menschenrecht. Das bedeute, dass der Zugang zu Forschungsergebnissen und unabdingbaren Medikamenten notwendig sei. Fischer kritisierte, dass Impfstoffe wegen teurer Patente verknappt und teuer seien. Das habe ethische Konsequenzen, denn Patentmonopole verhinderten den Zugang von ganzen Weltregionen. Indien und Südafrika hätten im Oktober 2020 Neuregelung gefordert, um Welt-Herdenimmunität zu erreichen. Durch die globalen Wohlstandsunterschiede betrage die Verzögerung beim Impfen weltweit vier Jahre, in Deutschland dagegen nur vier Monate.
Als medizinische Kriterien für eine Impfung nannte Fischer: sie müsse wirksam sein, ein angemessenes Nutzen-Risiko-Verhältnis sowie Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und es müsse aus Gerechtigkeitsgründen ein weltweiter Zugang gewährleistet sein. Grundrechte Geimpfter wieder einzusetzen sei eine juristische Implikation und damit ein Muss und keine Gerechtigkeitsfrage. Fischer beklagte, dass die subjektive Risikowahrnehmung und das objektiver Risiko bei Impfstoffen wie Astrazeneca weit auseinander drifte. Angesichts von 42 Vorfällen bei drei Millionen Impfungen sei keine Frage, dass der Impfstoff höheren Nutzen habe als nicht geimpft zu werden. Das Image von Astrazeneca sei aber nachhaltig zerstört.

Umfrage vor und nach der Veranstaltung. Gefragt wurde: Wofür würden Sie bei der Corona-Impfung am ehesten plädieren? – allgemeine gesetzliche Impfpflicht – berufsbezogenen Impfpflicht – moralische Impfpflicht – grundsätzlich keine Impfpflicht – ich bin unentschieden. Nach der Veranstaltung: Haben Sie anders abgestimmt, als beim ersten Mal? (“umentschieden”)
Nach einer lebhaften Diskussion mit zahlreichen Nachfragen, Erläuterungen und Anmerkungen fragte Heinz-Hermann Peitz, der Leiter des Fachbereichs Theologie und Naturwissenschaft an der Akademie, der durch die Veranstaltung führte, bei den Veranstaltungsteilnehmenden noch einmal nach, ob es Meinungsveränderungen gegeben habe. Und siehe da: Für eine allgemeine, gesetzliche Impfpflicht sprach sich niemand mehr aus, es stieg aber der Anteil der Befürworter für eine beruflich bedingte Impfpflicht von 17 auf 21 Prozent und für eine moralische Impfpflicht sprachen sich nun 66 Prozent aus (zu Beginn: 45 Prozent). Grundsätzlich gegen eine Impfpflicht waren nun 32 Prozent (vorher 34 Prozent), unentschlossen statt 13 Prozent nur noch fünf Prozent. Ihre Meinung geändert haben 21 Prozent, fast ein Viertel der TeilnehmerInnen.
Das belegt zumindest eines: Die Kommunikation zu dem Thema Impfen ist bei weitem noch nicht abgeschlossen, der Bedarf an kundigen Argumenten und sachlicher Diskussion ist hoch.
(Barbara Thurner-Fromm)
Texte zur Vertiefung
Impfen als Pflicht? Stellungnahme des Deutschen Ethikrates von 2019 und dem Sondervotum von Dr. Christiane Fischer
Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Gemeinwohl. Artikel von Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl in Stimmen der Zeit (2021) Heft 1, 3-11