PID in England und Deutschland

von Gottfried Kleinschmidt

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Präimplantationsdiagnostik in England und Deutschland – Ethische, rechtliche und praktische Probleme Book Cover Präimplantationsdiagnostik in England und Deutschland – Ethische, rechtliche und praktische Probleme
Uta Ziegler
Campus Verlag Frankfurt/New York
2004
193

Die Chancen und Risiken genetischer Diagnostik an Emryonen werden in Europa kontrovers diskutiert. Gegner der in Deutschland bisher rechtlich verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PDG) warnen vor Formen der Manipulation an Embryonen. Befürworter sehen in der Methode neue Möglichkeiten der Krankheitsbekämpfung. Uta Ziegler stellt die medizinische Technik vor und analysiert die Erfahrungen, die in England mit PDG gemacht wurden. Gleichzeitig leistet sie einen wichtigen Beitrag zur ethischen Diskussion des Themas.

England verfügt im Vergleich zu Deutschland über wesentlich längere und gründlichere Erfahrungen mit der PGD (“preimplantation genetic diagnosis”) Präimplantationsdiagnostik! Daher ist ein Vergleich der medizinischen und rechtlich-ethischen Entwicklungen lohnend und ergiebig.

Die Autorin hat ihr Werk sehr systematisch und logisch-stringent aufgebaut. Es gibt zwei Hauptargumentationsstränge. Im ersten steht die Technik mit ihren Möglichkeiten und Folgen im Mittelpunkt. Im zweiten folgt die ethische Diskussion in Verbindung mit Pro- und Contra-Argumenten zur PGD. Im ersten Teil beschäftigt sich U. Ziegler als Expertin mit der Entwicklung und dem aktuellen Stand der PGD in England, danach folgt die Charakterisierung der Situation in Deutschland. Im abschließenden Teil wird eine Bilanz vorgenommen und eine Empfehlung geäußert. Kennzeichnend für die aktuelle Lage ist, dass es im ethischen Bereich keine allgemein gültige normative Theorie gibt, die auf die Handlungsebene transformiert werden könnte. Daher hat sich England für eine “pragmatische Prinzipienethik” entschieden, die für die “Human Fertilisation and Embryology Authority” (HFEA) handlungsleitend ist. Diese Kontrollinstanz ist bislang in Europa einzigartig. Mit Hilfe der PGD können Embryonen vor der Übertragung in den Mutterleib auf bestimmte genetische Veränderungen untersucht werden. Die PGD wird deshalb bei Frauen und Paaren angewandt, die ein hohes Risiko haben, eine vererbbare Krankheit auf ihre Kinder zu übertragen. Häufig haben diese Paare bereits ein behindertes Kind, oder die genetische Anlage ist durch die Familienanamnese bekannt. Medizinisch-technische Voraussetzung für die Anwendung der PGD ist die Kenntnis der genetischen Grundlage der Krankheit. Damit ein molekulargenetisches Testverfahren zum Nachweis der Erbkrankheit möglich ist, ist die Durchführung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) erforderlich. Damit sich die Leserinnen und Leser eine Vorstellung von den Testverfahren und Analysen machen können, hat die Autorin diese detailliert beschrieben. Die betroffenen Frauen und Paare können sich nur dann “autonom” entscheiden; wenn sie die Chancen und Risiken der Techniken genau kennen. Festzustellen ist, dass mit der zunehmenden Entschlüsselung des gesamten menschlichen Genoms das Wissen über die genetischen Ursachen von Krankheiten immer größer und immer plastischer wird. So gibt es bei Anwendung der PGD einerseits eine erhebliche diagnostische Sicherheit, aber gleichzeitig therapeutische Risiken, die antizipiert werden müssen. In Deutschland besitzen etwa 1800 Paare das Risiko, ein Kind mit einer monogenetischen Erbkrankheit zu bekommen. Theoretisch kann heute für jede Krankheit, deren genetische Ursache entschlüsselt ist, eine PGD durchgeführt werden. Das Besondere an der PGD als Pränataldiagnostik ist, dass sie vor der Etablierung einer Schwangerschaft stattfindet, das heißt an Embryonen, die im Labor entstanden sind.

Das HFEA (Human Fertilisation and Embryology Act) in England (1990) geht von liberaleren Regelungen im Umgang mit menschlichen Embryonen aus. Das HFEA beschäftigt sich mit Fragen zur Unfruchtbarkeit, mit Empfängnisverhütung, mit Abweichungen in der Chromosomenzahl bei Embryonen, mit Methoden für die Diagnose und Verhinderung genetischer Krankheiten vor der Implantation, mit embryonalen Stammzellen usw. Das Hauptziel der Öffentlichkeitsarbeit in England besteht darin, klar zu machen, dass das erklärte Ziel der menschlichen Embryonenforschung eine Leidensverminderung bei bestimmten Bevölkerungsgruppen ist. 2001 gab es in England 28 lizensierte Forschungsprojekte an menschlichen Embryonen. Fünf davon betrafen die Präimplantationsdiagnostik (PGD). In England dürfen menschliche Embryonen bis zum vierzehnten Lebenstag in der Forschung verwendet werden. Darüber hinaus dürfen Embryonen auch nur für Forschungszwecke erzeugt werden. Die Wissenschaftler sind daher nicht nur auf die sogenannten “überzähligen Embryonen” angewiesen. Die Kontroll- und Überwachungsbehörde für die Embryonenforschung in England erfolgt im Rahmen des HFEActs.
In Deutschland bewegt sich die Diskussion zur PGD im Rahmen der Güterabwägung zwischen Forschungsfreiheit, Allgemeinnutzen und Menschenwürde. In der juristischen und politischen Diskussion wird nach Artikel 1 des Grundgesetzes auch die Menschenwürde des Embryos gewürdigt. In England wie in Deutschland konzentrierte sich die Diskussion auf den Hauptstreitpunkt, Forschungsfreiheit einerseits, Embryonenschutz andererseits. In England ist der Konflikt zu Gunsten der Embryonenforschung und im Interesse der betroffenen Paare entschieden worden. In Deutschland hat im deutschen Embryonenschutzgesetz der Schutz des menschlichen Embryos Vorrang vor der Embryonenforschung und der Forschungsfreiheit. In Deutschland wird der Lebensschutz der Embryonen hochrangiger eingestuft als das Forschungsinteresse und auch hochrangiger als der mögliche Nutzen der PGD für die betroffenen Eltern. Im Deutschen Bundestag (März 2000) ist die PGD in Verbindung mit dem Bericht der Enquete-Kommission “Recht und Ethik der modernen Medizin” abgelehnt worden. Als Gründe für die Ablehnung werden u.a. genannt: der Embryonenverbrauch und die Selektion der Embryonen, die Möglichkeit der Diskriminierung und die Unmöglichkeit der Indikationsbeschränkung! Der Nationale Ethikrat hat sich in seiner Stellungnahme “Zur Genetischen Diagnostik vor und während der Schwangerschaft” (Januar 2003) für eine eng begrenzte Zulassung der PGD ausgesprochen. Als Indikationen für die Anwendung der PGD werden genannt: eine schwerwiegende genetisch bedingte Erkrankung, eine vererbbare Chromosomenstörung und eine Fertilitätsbehandlung (IVF) in bestimmten Fällen.

Die Berichterstattung der Autorin erhält durch die Einzelfalldarstellungen, die teilweise sehr leidvoll und schicksalhaft sind, besondere Plastizität und vermittelt weitere Reflexionsimpulse. Die Vielfalt des Lebens ist wesentlich größer als die Linearität der Theorie und der juristischen Diskussion. Ein Kompromiss wäre daher, auf die Definition eines absoluten und allgemeingültigen moralischen Status des Embryos zu verzichten und stattdessen konkrete (pragmatische) Einzelfallbeurteilungen vorzunehmen. Eine solche “Verantwortungsethik” wäre humaner als eine puristische “Gesetzesethik”. Soziale Begebenheiten, die Interessen und konsensfähigen Rechte aller beteiligten Personen, sowie mögliche Folgen für die Zukunft (z.B. das Zusammenleben mit einem komplex behinderten Kind) müssen in die kontextabhängige Bewertung einer Entscheidungssituation einbezogen werden. Es geht um das Leben und das Leid der Frauen und Mütter, um die Lebensqualität der behinderten Kinder, um psychischen Dauerstress, um die Interessen und Erwartungshaltungen der Paare, um die Zukunftsängste und Zukunftshoffnungen. Die Autorin plädiert für die “Selbstbestimmung” (Autonomie) als Prinzip der Medizin- und Schwangerschaftsethik. Auf der einen Seite steht die “elterliche Autonomie” und auf der anderen Seite befindet sich das “Lebens recht der Embryonen”. Hervorzuheben ist, dass die PGD eine besondere Funktion hat, da sie erstmals Reproduktionsmedizin und Gentechnik verbindet. Man muss sich vergegenwärtigen, dass mit Hilfe der PGD gezielt die Entstehung von Kindern verhindert werden kann, deren genetische Ausstattung im Embryonalstadium als fehlerhaft erkannt wurde. Es handelt sich hier nicht um eine beliebige neue Technik, sie bietet vielmehr einen Einstieg in viele weitere Anwendungen. Daher kommt es entscheidend auf die “Bewertungskriterien” an.

Siehe auch:

Eine protestantische Sicht auf PID

Schockenhoff zur PID