Gentest am Embryo: PID in der Diskussion |
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Am 6. Juli 2010 sprach der Bundesgerichtshof einen Arzt frei, der nach künstlicher Befruchtung Embryonen vor deren Einpflanzung einem genetischen Test unterzog, einer Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Pressemitteilung des BGH titelte damals: "Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar". Der Fall löste - wie zu erwarten - in der Öffentlichkeit und im Spiegel der Presse (siehe Presseschau) eine heftige Kontroverse aus, und Befürchtungen wie "Dammbruch" und "Eugenik" ließen nicht lang auf sich warten. |
Präimplantations-diagnostik (c) bilderbox.de |
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Podiumsdiskussion zur PID Dr. Katrin Bentele, Prof. Dr. Dietmar Mieth (Moderator), Dr. Helmut Heilbronner, Prof. Dr. Hinner Schütze |
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ReferentInnen der Tagung
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Dr. Katrin Bentele |
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