FORSCHUNGSOBJEKT EMBRYO - Verfassungsrechtliche und ethische Grundlagen der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen
Reinhard Merkel
DTV München (2002) ISBN 3-423-36294-4 294 Seiten Einband Kt. EUR 12,50
Das kategorische Verbot der "verbrauchenden" Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ist Ausdruck nicht einer "hohen", sondern einer irrigen Moral und hat keine verfassungsrechtliche Basis. Zu diesem Ergebnis kommt der renommierte Rechtsphilosoph Reinhard Merkel in der vorliegenden Studie, in der er sich detailliert mit den rechtlichen und ethisch-moralischen Aspekten des Themas befasst und einen Entwurf zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes vorlegt. (amazon.de)
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Basis dieser Publikation ist ein Gutachten, welches der Autor (Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg) im Herbst 2001 für die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten verfasst hat. Im Anhang befindet sich ein Änderungsvorschlag zum Embryonenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Dezember 1990. Die Publikation hat somit nicht nur verfassungsrechtliche und ethische Relevanz, sondern erhebliche gesellschafts- und forschungspolitische Bedeutung. R. Merkel kommt zu dem Schluss, dass das "Stammzellgesetz" der Bundesrepublik vom Juni 2002 auf einem "brüchigen, rechtsethischen Grund" steht. Der bekannte Biologe, Forscher und Wissenschaftsmanager H. Markl hat sich in seinem neuen Werk "Schöner neuer Mensch?" (München, Zürich 2002) ebenfalls mit aktuellen medizinischen, biologischen, philosophisch-anthropologischen und ethischen Fragen der Molekularbiologie und der Stammzellforschung auseinandergesetzt. Eine vergleichende Analyse wäre reizvoll, ist aber an dieser Stelle nicht leistbar.
R. Merkel beschreibt im ersten Kapitel den wissenschaftlichen Hintergrund und weist auf die ethischen und rechtlichen Probleme der Stammzellforschung hin. Im zweiten Kapitel wird der Status des Embryos aus der Sicht des geltenden Rechts analysiert. Dieser Abschnitt ist zugleich das Zentrum des Buches. Im dritten Kapitel erfolgt die Beschreibung des Status des Embryos aus der Sicht der Ethik. Im Zentrum steht hier die Begründung von Handlungsnormen. Der Autor fasst die Ergebnisse der bisherigen Untersuchung zusammen und leitet im vierten Kapitel aus den Ergebnissen der rechtlichen und ethischen Analyse die schützenswerten Belange der Gesellschaft ab. Dabei werden Risiken der Forschung, Varianten zur Gewinnung embryonaler Stammzellen und Alternativen zur Forschung an embryonalen Stammzellen berücksichtigt. Im abschließenden Kapitel erfolgt die Darstellung des Gesamtergebnisses. Im Zentrum stehen die Empfehlungen für die Rechtspolitik mit einem Vorschlag zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes. In Verbindung mit einer kurzen zusammenfassenden Würdigung der rechtlichen und ethischen Argumente kann nur punktuell und stichwortartig auf einige markante Aussagen des Autors eingegangen werden. Die Aktualität des Themas wird sicher dazu führen, dass viele Leserinnen und Leser sich ein eigenes Urteil bilden wollen. Hierfür liefert das Werk eine hervorragende Informationsgrundlage.
Die rechtsanalytische Untersuchung führt zu folgendem Zwischenergebnis: "Der Embryo ist nach geltendem Recht kein Inhaber subjektiver Grundrechte". Damit ist eine unbedingt notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit der Forschung an embryonalen Stammzellen geklärt und bejaht. Es ist allerdings noch nichts darüber ausgesagt, welcher rechtliche Schutz für den Embryo "schon diesseits der Grundrechte ethisch geboten ist". An dieser Stelle übt der Autor grundlegende Kritik an Jürgen Habermas und dessen Abhandlung über "Die Zukunft der menschlichen Natur" (2001).
In Verbindung mit der problematisierten Begründung des "subjektiven Rechtes auf Leben" für den menschlichen Embryo beruft sich R. Merkel auf die erforderliche "Erlebensfähigkeit" als Minimalbedingung. Diese Erlebensfähigkeit fehlt beim frühesten Embryo vollständig. Dies führt zu dem Schluss: "Ein genuin subjektives Recht auf Leben ist daher für den Embryo nicht begründbar". Der Begriff der "Erlebensfähigkeit" wird allerdings nicht weiter erläutert. Kurz und prägnant wird folgendes Ergebnis der Untersuchung mitgeteilt: "Embryonenschutz ist Potentialitätsschutz, also Solidaritätspflicht, nicht Verletzungsverbot". Eine weitere wichtige Position betrifft die Frauen: "Die Forderung, jede Forschung an embryonalen Stammzellen "zum Schutz der Frauen" zu verbieten, nämlich zum Schutz autonomer Personen gegen sich selbst, also zu ihrer obrigkeitlichen Bevormundung, ist abzulehnen. Sie ist in allen denkbaren Hinsichten verfehlt".Das Gesamtergebnis der Analyse ist ebenfalls kurz und prägnant: "Das Resümee kann nun knapp ausfallen. Die verfassungsrechtliche Analyse ergab eine Tabula rasa: Ein Schweigen aller verfassungsrechtlichen Quellen zu der Ausgangsund Titelfrage des vorliegenden Gutachtens".Abschließend ist noch zu erwähnen, dass der Autor zur Belebung des Textes viele Beispiele, Szenarien, Gedankenexperimente eingestreut hat. Einige sollen beispielgebend genannt werden. Man kann sie hier mit einem Etikett versehen: Da ist das Beispiel vom Hüttenbesitzer und Wanderer und vom Eindringen des Embryos in die Schleimhaut des Uterus. Ein weiteres Exempel betrifft die Frage: "Wer darf auf das Segelboot?" Amüsant ist auch das Beispiel von der "Plünderung eines Kaufhauses" in Verbindung mit dem Ladendiebstahl. Ebenso interessant ist das Beispiel von dem "widerstrebenden Autofahrer und der Rettung eines schwerverletzten Kindes". Zu Widersprüchlichkeiten führt das Szenario vom "Feuer in einem biotechnischen Labor". Ebenso verhält es sich mit dem Beispiel "kleiner Mann - großer Mann" und "Picassos Marmorblock". Diese Beispiele regen die Leserinnen und Leser zum Nachdenken und zum Widerspruch an. Informativ sind diesbezüglich die unterschiedlichen Einschätzungen des Szenarios: "Feuer im biotechnischen Labor!"
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