M. Pauen: Illusion Freiheit? |
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Methodologische Prämissen |
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Methodologische Prämissen
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Dabei geht Pauen freilich von einer methodologischen Prämisse aus, die keineswegs die einzig möglich ist: Obwohl er die alltäglichen Intuitionen von Freiheit einbezieht, kann letztlich nur die Perspektive der dritten Person, die des außenstehenden, empirisch beobachtenden Wissenschaftlers, des Neurophysiologen und Psychologen, objektive Auskünfte über das Verhalten geben. Die Perspektive der ersten Person, die des Erlebenden, kann dagegen keine ‘stabile Basis für philosophische Argumente liefern’(180f; auch: 21; 187). Die Empfindung, frei zu handeln, schließt daher nicht aus, dass das Verhalten faktisch determiniert ist. Die Asymmetrie in der Gewichtung der Perspektive der ersten und der dritten Person ist damit die erkenntnistheoretische Grundlage des Buches. |
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Anthropologische Prämissen
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Entscheidend für den Begriff von Freiheit ist überdies die jeweils zugrunde liegende Anthropologie: Pauen stätzt sich auf ein empiristisches Verständnis von Person. Danach ist das ‘Selbst’ gekennzeichnet durch ein Set ‘personaler Präferenzen’, von Wünschen, Bedürfnissen und Eigenschaften. Unabhängig davon, wie diese zustande gekommen sind, ob sie eine biologische Grundlage haben oder sich während der psychischen Entwicklung durch die Erziehung und das soziale Umfeld gebildet haben, können sie bewusst als je eigene erlebt werden. Die Person besteht daher aus einem Bündel von Eigenschaften, mit denen sie sich aufgrund ihres Bewusstseins identifiziert. Einen invarianten Personkern, der diese Eigenschaften und Wünsche allererst synthetisiert und integriert, gibt es nach Pauen nicht. Deshalb, so das Argument, würde auch ein durch äußere Umstände, durch Manipulation oder Unfälle, herbeigeführter radikaler Wechsel der personalen Präferenzen keine Veränderung derselben Person beinhalten, sondern zu einer anderen Person führen. Obwohl Körper und Stimme dieselbe blieben, hätten wir nicht mehr Person 1, sondern Person 2, nicht mehr Paul, sondern Peter vor uns. Person 2 hätte mit der, die vorher diesen Körper bewohnt hat, nichts mehr gemeinsam. „Eine solche radikale Persönlichkeitsveränderung schließt es aus, Handlungen, die nach einem manipulativen Eingriff vollzogen wurden, der Person zuzuschreiben, so wie sie vor diesem Eingriff existiert hat; tatsächlich kann man angesichts der Veränderungen durch diesen Eingriff nicht mehr davon sprechen, dass man es überhaupt noch mit derselben Person zu tun hat. Das Handeln der Person nach dem Eingriff mag also selbstbestimmt und damit frei sein, doch es wäre nicht mehr das Handeln derjenigen Person, wie sie vor der schwerwiegenden Persönlichkeitsveränderung existiert hat.... Der hier vorgelegten Theorie zufolge wird das ‘Selbst’ eines rationalen Akteurs durch dessen personale Präferenzen definiert. Eine radikale Veränderung dieser Einstellungen führt ganz offenbar zu einer Persönlichkeitsveränderung, die es nicht mehr zulässt, die Person nach der Manipulation mit der Person vor diesem Eingriff gleichzusetzen. Wir hätten es hier also streng genommen mit zwei unterschiedlichen Personen zu tun, und nur einer dieser Personen könnten wir diese Handlung zuschreiben, nämlich Peter, so wie er aus dem Eingriff hervorgeht. Diese Behauptung mag zunächst nicht ganz überzeugend klingen, weil Peter auch nach der Manipulation die meisten alltagsweltlichen Identitätskriterien erfüllt: Er hat denselben Körper, dieselbe Stimme und bis zu dem Eingriff auch dieselbe individuelle Lebensgeschichte wie sein ‘Vorgänger’. ... Sind die Veränderungen ... so gravierend, dass die aus ihnen erwachsenden Handlungen gegen unsere Intuitionen bezüglich freier und selbstbestimmter Handlungen der ursprünglichen Person verstoßen, und hat sich gleichzeitig das gesamte normative Bezugssystem der Person in diesem Sinne verändert, dass keine Diskrepanzen zu der veränderten Überzeugung auftreten, dann ... hätten wir es nach der Manipulation mit einer anderen Person zu tun.“(158ff) Wie Locke und die sich auf ihn berufende empiristisch-utilitaristische Tradition geht auch Pauen davon aus, dass die Person nicht verleiblicht ist, ihr Leib also kein Teil ihrer Biographie ist. Nur unter diesen Prämissen ist ein Wechsel der Personen bei gleichbleibender körperlicher Verfassung denkbar. Auch die Vorgeschichte von Person 2 gehört nicht mehr zu ihrer Biographie. |
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Freiheit als Selbstbestimmung
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Damit sind drei entscheidende Prämissen und die mit ihnen untrennbar verknüpften Grenzen der Analyse des Begriffs von Freiheit markiert, den Pauen in seinem Buch mit großer sprachlicher Klarheit und argumentativ stringent entfaltet. Sein Anliegen ist es zu zeigen, dass auch in einer kausal determinierten Welt Freiheit und damit auch Verantwortung möglich sind. Folglich würden auch die Erkenntnisse der modernen Hirnforschung die Fundamente von Ethik und Recht nicht destruieren. Um Freiheit als selbstbestimmtes Handeln verstehen zu können, muss man sorgfältig innere von äußeren Determinanten und diese wiederum von zufälligen Ereignissen unterscheiden. Um ein Minimalkonzept von Freiheit zu entfalten, das auch in einer naturgesetzlich determinierten Welt gültig wäre, müssen daher zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Handeln muss autonom gegenüber externen Einflüssen sein und die Handlung muss von ihrem Urheber abhängig sein. „Eine der zentralen Thesen, für die ich in diesem Buch argumentieren werde, lautet daher: ... Solange man Freiheit als Selbstbestimmung versteht und sich dabei an den beiden genannten Bedingungen orientiert, also der Abgrenzung gegen Zwang und der Abgrenzung gegen Zufall, kommt es nicht darauf an, ob eine Handlung determiniert ist, entscheidend ist vielmehr wodurch sie bestimmt ist: Ist sie durch den Handelnden selbst bestimmt, dann ist sie eben selbstbestimmt und damit frei; hängt sie dagegen von äußeren Einflüssen oder von Zufällen ab, dann ist sie nicht selbstbestimmt und daher auch nicht frei.“(17f; auch: 59f) Freiheit wird interpretiert als Selbstbestimmung. Diese beruht auf Urheberschaft und Autonomie. Autonomie wiederum wird interpretiert als innengeleitetes Handeln. |
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Person als Handlungsgrund
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Doch unter welchen Voraussetzungen kann man einer Person überhaupt eine Handlung zuschreiben? Was ist das ‘Selbst’, das sich darin selbst bestimmt? Und welche Fähigkeiten benötigt eine Person dazu? Was heißt es, eine Handlung zu verursachen? Um diese Fragen zu klären, setzt sich Pauen mit einigen zentralen Positionen der modernen analytischen Tradition auseinander, so etwa mit Chisholm, Strawson, Frankfurt und Moore. Zuschreibbar, so argumentiert Pauen, ist eine Handlung nur, wenn der Bezug auf eine bestimmte Person plausibel ist, wenn man also verständlich machen kann, warum in einer gegebenen Situation eine Handlung x und nicht eine Handlung y vollzogen wurde. Die Person selbst mit ihren besonderen Fähigkeiten und Eigenschaften muss also der bestimmende Grund einer Handlung sein. |
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Person = Fähigkeiten + Präferenzen
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Die Person ist freilich kein einheitlicher, innerer Agent, sondern eine Bündelung verschiedener Eigenschaften (195). Die Merkmale, die das Selbst ausmachen, können in personale Fähigkeiten und personale Präferenzen unterteilt werden. Während personale Fähigkeiten allgemeine Bestimmungen sind, die zumindest allen gesunden Menschen zukommen, kennzeichnen personale Präferenzen ein besonderes Individuum. „Personale Fähigkeiten müssen grundsätzlich vorhanden sein, damit eine Person sich selbst bestimmen kann. Ganz generell wird man hierzu diejenigen Fähigkeiten zählen, die erforderlich sind, um selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und sie in die dazugehörigen Handlungen umzusetzen. Bei personalen Präferenzen dagegen handelt es sich um spezifische Überzeugungen, Wünsche und Dispositionen, die eine Person als ein ganz bestimmtes Individuum gegenüber anderen Individuen auszeichnen. Diese Präferenzen dürften also eine zentrale Rolle in der Erklärung dafür spielen, dass eine Person eine bestimmte Handlungsoption einer anderen Option vorgezogen hat. Zu betonen ist dabei, dass personale Präferenzen nur eine Auswahl derjenigen Überzeugungen, Wünsche und Dispositionen darstellen, die eine Person faktisch besitzt.“(67) Personen unterscheiden sich demnach in Hinblick auf ihre Präferenzen. Ihre Individualität wird durch ihre spezifischen Wünsche, Emotionen und Bedürfnisse begründet (79; 93). Umgekehrt formuliert: Es gibt kein Selbst, das nicht durch besondere Merkmale bestimmt ist. Wenn eine Person über diese Präferenzen bewusst verfügt, dann ist sie zur Selbstbestimmung fähig. Deshalb müssen auch alle selbstbestimmten Handlungen durch diese Präferenzen bestimmt sein. „Handlungen, die durch diese Präferenzen bestimmt sind, müssen als selbstbestimmte Handlungen betrachtet werden.“(75) Durch nichts bedingte Handlungen, un-bedingte Handlungen im strengen Sinne des Wortes, sind daher nach Pauen unmöglich. Damit verwirft Pauen freilich auch die Möglichkeit einer Form der Verursachung, die, wie Kant forderte, als Ausdruck der Spontaneität des Geistes nicht mehr empirisch bestimmbar ist (148). |
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Verantwortung und Handlungsalternativen
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Sorgfältig analysiert Pauen daher nun die Frage, was es heißt, wenn wir sagen, ‘eine Person hätte auch anders handeln können’. Was heißt hier ‘können’? Und in welchem Zusammenhang steht das Können mit dem Wollen und damit zur Freiheit des Willens? Kann es einen solchen in einer möglicherweise naturgesetzlich determinierten Welt überhaupt geben? Und was heißt es, wenn wir sagen, etwas wäre möglich gewesen? Auch in einer deterministischen Welt können bestimmte Ereignisse, die grundsätzlich möglich wären, nur eintreten, wenn bestimmte konkrete Randbedingungen auch vorhanden sind. Dann freilich müssen sie auch eintreten. Will man jedoch an der Freiheit der Person und ihrer Verantwortung festhalten, dann darf ihr Handeln zumindest nicht durch die externen Bedingungen bestimmt sein. Die Aussage, eine Person könne eine Handlung vollziehen, bedeutet daher nur, dass die äußeren Bedingungen ihr deren Vollzug gestatten. Dann liegt es an der Person selbst, ob sie die Handlung aufgrund ihrer Präferenzen auch vollzieht. Ihr Wollen wird somit auf Willensakte eingeschränkt, die sich auf ihre Präferenzen zurückführen lassen und durch diese bestimmt sind. „Der Begriff des Wollens ... wird ... auf solche Willensakte eingeschränkt, die sich auf personale Präferenzen zurückführen lassen. Unter dieser Voraussetzung könnten wir also sagen, dass eine Person x nicht tun kann, wenn die äußeren Umstände einschließlich der nicht-personalen Präferenzen x nicht zulassen. Im Gegensatz dazu würden wir sagen, dass eine Person x nicht tun will, wenn der Vollzug von x durch die personalen Präferenzen der Person ausgeschlossen würde. Wenn dagegen die äußeren Umstände die Handlungsoptionen x und y zulassen, die Person aufgrund ihrer personalen Präferenzen jedoch die Option x wählt, dann würden wir sagen, die Person hätte y zwar tun können, sie habe dies jedoch nicht gewollt. Die Person hätte also anders handeln können. Deutlich wird damit auch, dass die obige Minimalkonzeption von personaler Freiheit bestens mit der Forderung nach alternativen Handlungsmöglichkeiten verträglich ist, schließlich bindet sie Freiheit an die Bedingung, dass einer Person mehrere Alternativen zur Verfügung stehen. Eine Person ist dieser Konzeption zufolge nur dann frei, x statt y zu tun, wenn ihr sowohl die Option x wie auch die Option y offen steht. Anders ausgedrückt: Es muss an der Person bzw. ihren personalen Merkmalen liegen, ob x oder y realisiert wird. Und wenn es an der Person liegt, ob sie x oder y tut, dann kann man nach dem Vollzug von x sagen, dass die Person y hätte tun können - auch wenn sie y nicht gewollt hat. Wenn eine Handlung also frei im Sinne des obigen Minimalkriteriums ist, dann kann man auch sagen, die Person hätte anders handeln können, als sie tatsächlich gehandelt hat. Ausgeschlossen wird mit dieser Aussage nicht nur, dass die Handlung von externen Determinanten einschließlich psychischer und physischer Abhängigkeiten bestimmt war, ausgeschlossen wird damit auch, dass die Handlung zufällig zustande kam, schließlich entziehen sich Zufälle dem Einfluss einer Person ebenso wie extern determinierte Ereignisse.“(132; auch: 153) |
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Neurowissenschaften vereinbar mit Freiheit?
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Im letzten Teil seines Buches analysiert Pauen nun explizit die Tragweite neurophysiologischer und psychologischer Erkenntnisse. Diskutiert werden nicht nur die Experimente von Libet, sondern auch die Erkenntnisse von Damasio über die Bedeutung von Gefühlen für rationale Entscheidungen. Mit Hilfe dieser Beiträge kann Pauen noch einmal sein eigenes Konzept profilieren und zeigen, dass sich Freiheit im Sinne des innengeleiteten, selbstbestimmten Handelns durchaus mit diesen Erkenntnissen verträgt. |
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Kulturvergleich
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Die Philosophie muss freilich nicht nur in eine Auseinandersetzung mit den empirischen Wissenschaften treten; angesichts des Zusammenrückens der Kulturen durch den Prozess der Globalisierung ist die Frage, wie zentrale Konzepte unseres eigenen Selbstverständnisses in anderen Kulturen interpretiert werden, genauso entscheidend. Es ist daher ein Verdienst von Pauen, dass er die unterschiedliche Akzentuierung von Freiheit in westlichen und östlichen Traditionen bedenkt. Gerade im Verständnis und der Bewertung von Autonomie zeigen sich im Kulturvergleich signifikante Differenzen, die Pauen auf unterschiedliche Erziehungsziele und Vorbilder zurückführt, ohne freilich ihren religionsgeschichtlichen Hintergrund zu thematisieren. |
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Freiheit und Recht
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Besondere Bedeutung erlangt die Bestimmung des Begriffs der Freiheit für die Rechtsprechung. Denn nur wenn ein Mensch für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann, kann er als schuldig angesehen und bestraft werden. Pauen selbst resümiert die Essenz seines Buches in folgenden Worten: „Die hier vertretene Konzeption der personalen Freiheit zeigt nicht nur, dass es Freiheit in unserer Welt geben kann, vielmehr erlaubt sie auch eine genauere Bestimmung der Bedingungen, die freies und verantwortliches Handeln ermöglichen und gegebenenfalls begrenzen. Damit kann dieser Ansatz verständlich machen, warum der Schuldbegriff als Korrektiv bei der Zumessung von Strafe dient. Maßgeblich hierfür sind die beiden grundlegenden Prinzipien: Während das Urheberprinzip in erster Linie die Zuschreibbarkeit einer Handlung sichert, bezeichnet das Autonomieprinzip vor allem die Grenzen der Zuschreibbarkeit Diese Kriterien liefern nicht nur eine allgemeine Rechtfertigung für die Zuschreibung von Schuld und Verantwortlichkeit in einer determinierten Welt, sondern stellen auch grundlegende Maßstäbe für die Beurteilung individueller Handlungen dar: Entspricht eine Handlung beiden Prinzipien, dann ist sie selbstbestimmt. Der Urheber kann damit für Verstöße gegen rechtliche oder moralische Normen auch verantwortlich gemacht werden.“(241f) |
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Fazit
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Das Handeln ist freilich nur insofern frei, als es nicht durch äußere Faktoren determiniert ist. Bestimmt ist es dennoch durch die je eigenen Präferenzen, die sich im Laufe der eigenen Biographie entwickelt haben. Wie also, und diese Frage bleibt ungeklärt, ist es ohne ein Moment der Spontaneität des Geistes möglich, sich von diesen Präferenzen zu distanzieren, so dass nicht nur äußere, sondern auch innere Freiheit gedacht werden kann? Diese wäre die Voraussetzung, um die eignen Präferenzen aufgrund der Einsicht in Normen und Gründe selbständig korrigieren zu können. |
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