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Lesehinweise, deutsch

Unsere aktuellsten Leseempfehlungen enthalten Kurzhinweise auf neu erschienene Presseartikel – deutschsprachige und englischsprachige mit deutscher Zusammenfassung.

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Deutschsprachige Beiträge

2010/07/21: Qualitätskontrolle vs. Menschenwürde - Zweckentfremdet - The European

Unter dem Stichwort "Zweckentfremdet" wendet sich der Moraltheologe und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Eberhard Schockenhoff, gegen das BGH-Urteil und die PID. Die gesetzliche Festlegung, dass ein Embryo nur zum Zwecke der Schwangerschaft künstlich erzeugt werden darf, sei mit diesem Urteil ad absurdum geführt. Schließlich würden Embryos bei auffälligem Befund verworfen und damit nicht zum Zwecke ihrer Erhaltung erzeugt. Das verstoße gegen Menschenwürde, Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; vor allem aber sieht Schockenhoff darin eine "unerträgliche Diskriminierung von behinderten Menschen". Formal beklagt Schockenhoff die Wortverdreherei, die den Gesetzessinn ins Gegenteil verkehre. Keine Exegese, sondern eine "erkennbar ergebnisbezogene Auslegung". hhp

2010/07/15: Peter Liese: Bundestag muss PID klar verbieten - Gesundheit adhoc - Nachrichten

MdEP Dr. med. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher und Vorsitzender der AG Bioethik der EVP/Christdemokraten im Europäischen Parlament, fordert, "dass der Deutsche Bundestag so schnell wie möglich ein Verbot der PID erlässt". Beim BGH-Urteil (siehe Pressemitteilung) erschrecke ihn die Analogie zwischen Samenzell- und Embryonenauswahl, die den Unterschied zwischen Zellen vor und nach der Befruchtung verkenne. Zudem spreche der Vergleich mit dem europäischen Ausland gegen PID: Zum einen führten Schwangerschaften nach PID dort häufiger zu Abtreibungen als beim Bevölkerungsdurchschnitt, zum anderen erweise sich dort eine Begrenzung auf schwerwiegende Erkrankungen als unrealistisch. Überall dort, wo PID zugelassen sei, werden auch spätmanifeste Krankheiten diagnostiziert. Liese widerspricht damit dem Zeit-Artikel von Martin Spiewak ("Retorten-Embryonen" vom 8.7.), für den die bisherige Entwicklung im Ausland der Selektion und Diskriminierung Behinderter keinen Vorschub leiste. hhp

2010/07/15 Hirnforschung: Unterm Mystikhelm - ZEIT Nr. 29 S.54

Hirnforscher erkunden die Wirkung religiöser Überzeugungen auf Körper und Psyche. Religiöses Erleben ist demnach keine zwingende Reaktion des Gehirns auf bestimmte Reize, Rituale oder Meditationstechniken, sondern hängt entscheidend vom sozialen Kontext und von der persönlichen Einstellung eines Gläubigen ab. Das bedeutet auch, dass das Phänomen religiöser Erfahrungen nicht unabhängig vom jeweiligen Glauben erforscht werden kann. Die Wissenschaft führt am Ende zu der Einsicht, dass die Realität des Religiösen vorrangig geistiger Natur ist. Es zeige auch, so der Verfasser Ulrich Schnabel: Ob Begriffe wie Gott, Buddha oder Allah für uns eine Relevanz entwickeln und wirksam werden, hänge allein von uns selbst ab. Die Frage, ob sie nun »tatsächlich« existieren oder sich beweisen lassen, sei dabei zweitrangig, wenn nicht gar irrelevant. Das halte ich allerdings für einen Trugschluss; für den Glaubenden ist dies sicher von grossem Interesse, denn sonst würde er nicht glauben können. -al

2010/07/15: Pro & Contra: Sollten Gentests an Embryonen verboten werden? - ZEIT Nr.29 S.10

Der Bundesgerichtshof hat die PID für zulässig erklärt ? und damit eine Debatte in Gang gesetzt, ob der Mensch zu weit geht. Dieser Ansicht ist Jens Jessen: Die völlige Emanzipation von der Natur führe zu noch größerer Unfreiheit. Dagegen argumentiert Frank Drieschner: Der Verdacht der Selektion sei pure Polemik und die Entscheidung Privatsache des Paares. - al

2010/07/15: Eugenik? Wohl kaum! - The European

Karl Sperling, Direktor des Instituts für Humangenetik der Charité, argumentiert für die PID, mit deren Hilfe mehr Kinder geboren würden als ohne sie. So könne bei rezessivem Erbgang in 75% der Schwangerschaften ein Krankeitsausbruch ausgeschlossen werden; Schwangerschaften, die aus Angst vor dem Risiko eines behinderten Kindes sonst häufig abgebrochen würden. Der Verzicht auf solche Abbrüche sei also "eher das Gegenteil von Eugenik", wobei Sperling einen engen Begriff von Eugenik hat, wenn dies beinhalte, dass "eine autoritäre Struktur, meist der Staat, Einfluss auf die reproduktive Entscheidung der Menschen nimmt". Das Urteil des BGH sei auch deshalb zu begrüßen, weil PID "deutlich eingeschränkt" werde. Auf die Schwierigkeit, diese Einschränkung kriteriologisch und institutionell (oder individuell) umzusetzen, wird nicht eingegangen. hhp

2010/07/10: Bundesgerichtshof-Urteil: Konservative wollen Gen-Selektion von Embryonen verbieten -SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik

Wie der Titel offen legt, nimmt der Spiegelbeitrag "Konservative" aufs Korn, die sich gegen die PID aussprechen. Dagegen stellt der Artikel die "Erfolgs"liste der PID-Befürworter, u.a. die britische Selektion von Trägern eines Gens, das die Wahrscheinlichkeit von Brustkrebs erhöht, sowie die Heilung eines spanischen Kindes durch den PID-selektierten Bruder. Krebsbekämpfung durch PID sei kein Erfolg, sondern laufe "einer humanen Gesellschaft zuwider" meint dagegen in seinem Blog Uwe-Jürgen Ness, ehem. Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Gen- und Reproduktionstechnologien bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN jetzt bei der LINKEN. Merke: Nicht nur die Konservativen sind gegen PID! hhp

2010/07/06: Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar - Der Bundesgerichtshof

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt klar: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden ist nicht strafbar. Die PID laufe dem Schutz von Embryonen vor Missbräuchen nicht zuwider und sei geeignet, die Gefahren späterer Abtreibungen zu vermindern. Der Gesetzgeber hätte die PID wohl nicht verboten, wenn diese beim Erlass des Embryonenschutzgesetzes schon verfügbar gewesen wäre. Dort sei auch die Auswahl von Samenzellen im Falle einer geschlechtsgebundenen schweren Erbkrankheit erlaubt worden. Abschließend wird noch einmal die Einschränkung der PID auf "schwerwiegende genetische Schäden" hervorgehoben. Der genaue Wortlaut des Urteils liegt bis jetzt (Stand 22.07.10) noch nicht vor, wird aber ebd. erscheinen. hhp

2010/07/13: Gentests an Embryonen: "Es gibt keinen Dammbruch" -SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wissenschaft

Im Spiegel-Interview wertet der Reproduktionsmediziner Ulrich Hilland die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) als "Segen für die Paare, die betroffen sind". Ein Dammbruch sei dies nicht, da die PID auf schwere Fälle beschränkt sei. Einen starren Katalog solcher Fälle empfiehlt Hilland aber nicht, sondern setzt auf individuelle Gespräche mit den Eltern. hhp

2010/07/13: Embryo und Freiheit - Kein Mensch ist eine Insel - The European

Kolumnist Alexander Kissler verurteilt die PID als "verwerfende Auslese genetisch suboptimaler Embryonen". Er sieht die "Gattungssolidarität" bedroht, die garantieren müsse, dass kein Mensch einem anderen den Tod zuteilen kann. Nach Leutheusser-Schnarrenberger jedoch solle "der einzelne ... so frei sein, tun zu dürfen, was die Freiheit aller gefährdet". hhp

2010/07/07: Urteil zur Präimplantationsdiagnostik - Der Embryo als Produkt

Der bekannte Buchautor, Journalist und Mediziner Werner Bartens sieht das Urteil des BGH, die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Feststellung schwerer genetischer Schäden zuzulassen, in mehrfacher Hinsicht kritisch. So werde zum einen der Machbarkeitswahn, gesundes Leben jederzeit planen zu können, verstärkt. Zudem sei es schwierig, die Schwere eines genetischen Schadens und den tatsächlichen Krankheitsverlauf einzuschätzen (z. B. Mukoviszidose). Schließlich erhöhe sich der Rechtfertigungsdruck von Eltern behinderter Kinder, deren "Krankheit" nicht mehr Folge des Schicksals, sondern Folge unterlassener Diagnostik ist. hhp

2010/07/11 PID-Grundsatzurteil: Koalition streitet um Gentests an Embryonen - SPIEGEL ONLINE

Der Artikel sammelt Kommentare aus der Koalition zum BGH-Urteil über PID. Familienministerin Schröder (CDU) sagte, für sie wäre es ein Widerspruch, einem Paar die PID zu verbieten, Spätabtreibungen aber bis zum 9. Monat unter bestimmten Umständen zuzulassen. Andere CDU-Mitglieder gaben dagegen bekannt, hohe Abtreibungszahlen seien keine Rechtfertigung zu einem weiteren Abbau des Lebenssschutzes. Ähnlich argumentierten Staatsministerin Böhmer und der bayerische Gesundheitsminister Söder: "Wir brauchen rasch eine Gesetzesänderung, um klar zu stellen, dass die PID nicht zur Selektion führt". Bundesforschungsministerin Schavan will zunächst den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme zu dem BGH-Urteil bitten. Gegen ein generelles Verbot wendet sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir können doch nicht vorschreiben, dass Embryonen ohne Untersuchung mit schweren Schäden eingepflanzt werden, die dann später zu einem erlaubten Schwangerschaftsabbruch berechtigen." - al

2010/07/06 Gericht: Embryonen-Gentests sind nicht strafbar - evangelisch.de

Evangelisch.de beleuchtet eher die problematischen Seiten dieses Urteils. So wird darauf verweisen, dass bereits der Vorsitzende Richter betonte, mit dem Urteil seien schwere ethische Fragen verbunden. Es bleibe dem Gesetzgeber überlassen, ob er PID verbieten und damit strafbar machen wolle. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung warnte, wenn PID grundsätzlich zugelassen werde, gehe es nur noch um "Selektionen, was ist lebenswert und was ist nicht mehr lebenswert". Die EKD bedauerte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, weil PID auf Verbrauch und Vernichtung menschlicher Embryonen beruhe. Die Würde auch des frühen menschlichen Lebens verbiete es jedoch, dass es "bloß als Material und Mittel zu anderen Zwecken genutzt und erst recht gar nur erzeugt wird". Ähnlich äußerte sich die katholische Deutsche Bischofskonferenz. - al

2010/06/28 Wir wissen nichts - SPIEGEL 26/2010

Dass wer die DNA-Sequenz kenne, auch jeden Aspekt des Lebens kenne, sei ein Unfug, die dieselben Genetiker verbreitet haben, die auch die Angst vor der Kommerzialisierung schürten; so Craig Venter im Spiegel-Interview. Die künstliche Zelle werde es zwar erlauben, Fragen zu beantworten, die bisher völlig unzugänglich waren, doch das hieße eben nicht Gott zu spielen. Diese Interpretation findet Venter zum Glück eher beängstigend. Es handele sich dabei nicht um göttliche, sondern um wissenschaftliche Macht. Dass dies aber in unserer Gesellschaft nicht verstanden werde, das sei ein wirkliches Problem. Da hat er wohl recht. Wenn er aber schließt, für ihn gelte entweder Glaube oder Wissenschaft, beides zusammen gehe nicht, dann kann man das wohlwollend als Reflex auf diesen schlecht reflektierten Glauben verstehen, wie er in der Öffentlichkeit gepflegt und medial dargestellt wird; es bleibt aber ein gewisses Unbehagen angesichts von Venters strotzender Selbstsicherheit. - al

2010/06/25 Entscheidung zur Sterbehilfe: Ein Urteil im Sinne der Menschenwürde - ZEIT ONLINE

Schätzungsweise 140.000 Patienten werden jährlich mit PEG-Sonden am Leben gehalten. Darunter sind viele schon Hirntote. Solches Leben kann Jahre und Jahrzehnte währen. In diesem Fall riet der Anwalt der Tochter, selbst den Schlauch der Sonde über der Bauchdecke zu durchtrennen, und das tat sie dann. Der Anwalt wurde deswegen zunächst verurteilt, jetzt aber freigesprochen. Auch nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt aktive Sterbehilfe in Deutschland strafrechtlich verboten. "Passive Sterbehilfe" wie in dem geschilderten Fall ist dagegen erlaubt und diene dem Schutz des Patientenwohls, seinem Selbstbestimmungsrecht und seiner Menschenwürde, auch und gerade am Lebensende, so der Artikel. Wer aus religiöser Überzeugung keine Angst vor dem Sterben hat, wird darüber froh sein. Dies sollte natürlich nicht zu einer pauschalen Abwertung der durch solche Sonden ernährten Menschen führen. - al

2010/07/08 Retorten-Embryonen: Prüfung am Beginn des Lebens - ZEIT Nr. 28 S. 31-32

Ein Berliner Gynäkologe hat Präzedenzfälle geschaffen und bei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen (PID). Anschließend pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Erbdefekt aufwiesen. Ein solcher Gencheck war nach Auffassung der meisten Juristen und Ärzte in Deutschland verboten, wurde aber jetzt vom BGH erlaubt. Die künstliche Befruchtung braucht zwar neue Regeln, für ausreichende Rechtssicherheit hat das Urteil allerdings keinesfalls gesorgt. So sprechen die Richter von »schwerwiegenden genetischen Schäden«, die mit PID ausgeschlossen werden dürften. Aber welche Krankheiten betrifft das? Die bestehende Unsicherheit in einer so zentralen Angelegenheit wie dem Beginn des Lebens ist inakzeptabel, so der Artikel von M. Spiewak. Er schlägt vor, den Ärztekammern könnten Kommissionen aus Medizinern, Patienten und Experten helfen. Aber spielt bei einer solchen Frage die jeweilige religiöse Orientierung und damit die Theologie etwa keine Rolle? - al





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