Presseschau
Rezensionen
Grenzfragen-News
Veranstaltungen
Fachzeitschriften

Der Klon: Durchbruch oder Dammbruch?

Pressereaktion zum aktuellen Klon-Experiment koreanischer Wissenschaftler; zusammengestellt von Vera Niedermaier.

Die besprochenen Artikel sind eine Auswahl und spiegeln in Inhalt und Position nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder!




Lehmann verurteilt Klon-Experiment „Menschliches Leben zum Ersatzteillager degradiert“/ Auch EKD-Ratsvorsitzender übt harte Kritik (Allgemeine Zeitung vom 14.02.04)
Ist Genforschung ein religiöses Gebot? „Du sollst Leben retten!“ Ein Plädoyer für das therapeutische Klonen aus biblisch-theologischer Sicht (Welt am Sonntag vom 15.02.04, S. 12)
Das Klonen bringt uns voran Ein hoffnungsvolles Plädoyer (Süddeutsche Zeitung vom 17.02.04, S.15)
Klon-Embryos und die Ethik (Kurier vom 14.02.04, S. 24)
Embryonen aus Fernost Südkoreas Durchbruch beim therapeutischen Klonen zeigt: Asien forscht schneller als der Rest der Welt. Ist das Klonverbot richtig? (NZZam Sonntag vom 15.02.04, S.65)
Aktivierungsfaktor 6-DMAP Es ist ein Mensch geklont: Und Einhalt ist nötig, um zu überdenken, was dem Leben geschieht (F.A.Z. vom 13.02.04, S. 33)
Der entfesselte Klon (Frankfurter Rundschau vom 14.02.04, S. 3)
Begeisterung und Entsetzen Naturwissenschaftler wollen das Klonen weiter erforschen, Theologen üben heftige Kritik (Süddeutsche Zeitung vom 14.02.04, S.5)
Nachtrag vom 24.02. Im Zweifel für das Leben Halachische Fragen zum therapeutischen Klonen (Jüdische Allgemeine v. 20.02.04)



Lehmann verurteilt Klon-Experiment

Lehmann verurteilt Klon-Experiment
„Menschliches Leben zum Ersatzteillager degradiert“/
Auch EKD-Ratsvorsitzender übt harte Kritik
(Allgemeine Zeitung vom 14.02.04)

Von seiten der Kirche wurde das Klon-Experiment der südkoreanischen Wissenschaftler scharf verurteilt. Kardinal Lehmann betont, dass in den neuen Experimenten „der Mensch in extremer Weise Mittel zum Zweck“ und „auf menschenverachtende Weise zum Ersatzteillager degradiert“ werde. Mit der unantastbaren Würde des Menschen sei eine jegliche Form des Klonens unvereinbar, selbst ein vermeintlich medizinischer Nutzen, der derzeit noch nicht erwiesen sei, rechtfertige nicht das Töten von Embryonen.
Lehmann fordert dazu auf, Forschungsalternativen, die ethisch weniger problematisch sind, stärker in den Blick zu nehmen, und plädierte für ein weltweites Klonverbot.Bischof Wolfgang Huber, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche Deutschlands, kritisiert das Experiment als unverantwortlich und wirft den Wissenschaftlern vor, die Aussage, das Klonen werde rein zu therapeutischen Zwecken erfolgen, sei eine Schutzbehauptung.




Ist Genforschung ein religiöses Gebot?

Ist Genforschung ein religiöses Gebot?
„Du sollst Leben retten!“
Ein Plädoyer für das therapeutische Klonen aus biblisch-theologischer Sicht
(Welt am Sonntag vom 15.02.04, S. 12)
Manfred Oeming

Manfred Oeming, Ordinarius für alttestamentliche Theologie an der Uni Heidelberg und Prorektor der Hochschule für jüdische Studien, reflektiert in seinem Beitrag die neuesten Forschungsergebnisse südkoreanischer Stammzellenforscher aus Sicht eines Bibelwissenschaftlers und eines betroffenen Vaters, dessen Kind an Diabetes leidet.
Unter Rekurs auf neue Therapie- und Heilungschancen, sowie der Entwicklung neuer Medikamente plädiert Oeming aus seiner spezifischen Sichtweise für die Stammzellenforschung und damit auch für das therapeutische Klonen.
Unter dem Schlagwort „Du sollst leben retten!“ skizziert er acht alttestamentlich-jüdisch-christliche Argumentationsstränge, auf deren Grundlage er sich in der Lage vermeint, in Bezug auf die Klonproblematik moderne Schlussfolgerungen zu ziehen.




Fundamentales Prinzip jüdisch-christlicher Ethik: „Der Wert des Lebens, jedes einzelnen Lebens, ist unendlich“. Damit sei es Auftrag der Kirche, Krankheit zu bekämpfen und Kranke zu heilen.
Die Notwendigkeit, menschliches Leben zu schützen, setze das Wissen um den Beginn des Lebens voraus. Laut Oeming definiere das Alte Testament den Lebensbeginn mit dem ersten Atemzug eines Säuglings.
Embryo und Fetus besäßen nach dieser Logik keinen Personenstatus, der Embryo gehöre vor der Geburt zur Mutter, sei Teil von ihr und damit ihr Eigentum.
Im Alten Testament sei – so Oeming – eine Schwangerschaft erst gegeben, wenn nach erfolgter Nidation der Embryo vierzig (bei Mädchen) bzw. achtzig Tage (bei Jungs) im Uterus ruhe. Außerhalb dieses Zeitrahmens gelte der Embryo „nahezu als nichts“.
Oeming zu Folge ist der alttestamentlich-jüdischen Ethik ein utilitaristisches Element inhärent: “Wenn der zu erwartende Nutzen die zu befürchtenden Schäden bei weitem überwiegt, ist eine Handlung ethisch erlaubt, ja sogar geboten.“
Das Weltbild des Alten Testamentes sei antimythisch, antimagisch.
Unter Rekurs auf die Gottebenbildlichkeit betont Oeming das Partnerschaftsverhältnis zwischen Gott und Mensch, sowie
die damit gegebene „atemberaubende Vollmacht“ des Schöpfungsauftrags („Machet euch die Erde untertan!“), welcher „den respektvollen und fürsorglichen Umgang eines Königs mit dem ihm anvertrauten Lebensraum“ meine.



Ausgehend von den oben skizzierten Argumentationen und der These, dass „das rationale, wissenschaftsfreundliche Weltbild des Alten Testaments [...] ein religiöser Motor des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts“ sei, argumentiert Oeming für das therapeutische Klonen:
Wenn die genetische Basis eines Menschen verändert werden würde, um damit Krankheit zu bekämpfen, dann sei dies keine „sündhafte Arroganz, sondern Konsequenz unserer Bevollmächtigung durch Gott, an der Schöpfung als „Ko-Kreatoren“ mitzuwirken (imago dei)“ und damit auch mitnichten ein „verbotener Eingriff in die Sphäre Gottes, sondern Erfüllung eines göttlichen Gebotes (dominium terrae)“.Auch Oeming lehnt das reproduktive Klonen mit Verweis auf die unbedingte Würde eines jeden Menschen sowie die hohen Risiken von Missbildungen ab, plädiert jedoch in gleichem Zuge vehement für das therapeutische Klonen und die Forschung an embryonalen Stammzellen. Der Gefahr „einer Art biologischer Atombombe“ stellt er entgegen, dass der Verzicht auf weiter Forschung zu einer „unterlassenen Hilfeleistung gigantischen Ausmaßes“ werde. So stellen für Oeming möglicher Missbrauch und Missbildungen keine hinreichenden Argumente dar, „einen weltweiten Bann über das Klonen anzustreben und die ungeheuren Heilungschancen durch religiöse Tabus zu verspielen“. Oeming sieht in der intensiven Erforschung gentechnischer Therapiemöglichkeiten ein religiöses Gebot.




Das Klonen bringt uns voran

Das Klonen bringt uns voran
Ein hoffnungsvolles Plädoyer
(Süddeutsche Zeitung vom 17.02.04, S.15)
Nikolaus Knoepffler

Ebenfalls aus der Position eines Betroffenen plädiert Nikolaus Knoepffler, Professor für angewandte Ethik an der Uni Jena und Leiter des dortigen Ethikzentrums, in seinem Beitrag für das therapeutische Klonen.
Sein Vater starb an amyotrophischer Lateralsklerose, einer bislang unheilbaren Erkrankung, bei der der Abbau von Nervenzellen unausweichlich zum Tode führt. Im Jahr 2000 habe man erstmals bei Mäusen mit vergleichbarem Krankheitsbild mittels embryonaler Stammzellen die Funktion der Nervenzellen wiederherstellen können: für Knoepffler ein weiterer Schritt auf dem Weg zu wirksamen Therapien für schwere Erkrankungen wie die oben genannte amyotrophische Lateralsklerose. Knoepffler versucht im weiteren Verlauf seines Beitrages zu sondieren, warum die Angst der Menschen vor diesen neuen Forschungsergebnissen so groß ist, und welche Argumentationen daraus erfolgen.
Die Menschen hätten Angst davor, dass das therapeutische Klonen als Einstiegsmöglichkeit für das reproduktive Klonen missbraucht werden könne. Hinzu komme die Angst vor unkalkulierbaren Risiken wie Fehlbildungen und schweren Schädigungen geklonter Menschen, die in ihrem Ausmaß momentan nicht abschätzbar seien.
Die Eizellspende, welche das Klonen mit therapeutischer Zielsetzung voraussetzt, werde als problematisch angesehen, auch wenn einige Experimente der Forschungsgruppe um Schöler zeigen, dass auch andere Wege der Eizellgewinnung möglich seien.
Gewichtigster Einwand gegen das Klonen mit therapeutischer Zielsetzung und zugleich gegen jegliche Forschung an embryonalen Stammzellen, „resultier[e] aus der Überzeugung, dass geklonte menschliche Blastozysten bereits menschliche Personen“ seien. Da zur Gewinnung dieser Stammzellen der Embryo jedoch abgetötet werden müsse, sei eine solche Technik nicht zu rechtfertigen. In diesem Zusammenhang verweist Knoepffler auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1975 („Leben im Sinne einer geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tag nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an.“), sowie von 1993, welche sich beide auf den Zeitraum der Schangerschaft beziehen, weshalb es – so Knoepffler – „weiterhin erlaubt [ist], frühabtreibende Mittel zu verwenden und damit frühe menschliche Embryonen zu töten“.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz sei wenig hilfreich, verbiete es zwar in § 6, Absatz 1 das Klonen, ergänze aber in Absatz 2: „Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Embryo auf eine Frau überträgt“. Knoepffler macht hier auf eine seiner Meinung nach widersprüchliche Regelung des deutschen Gesetzgebers aufmerksam, der es verbiete, „einem menschlichen Embryo, den es freilich nur aufgrund einer Straftat gibt, durch eine Implantation das Leben zu retten“.
Eindeutiger sei an dieser Stelle die Position der römisch-katholischen Kirche: Menschliche Embryonen seien nach Meinung von Papst und Bischöfen von Beginn an Personen, die zu keinen Forschungszwecken instrumentalisiert werden dürfen. Die Kirche lehne aus diesen Gründen jegliches Klonen ab, sei es zu Forschungs-, Therapie- oder reproduktiven Zwecken.Knoepffler selbst hat „ernste Zweifel an dem wirklichen Menschsein geklonter Embryonen“, denn sie trügen noch kein menschliches Antlitz. Er setzt große Hoffnungen in die Experimente der südkoreanischen Forscher und sieht auch die Gefahr nicht, dass mit dem therapeutischen zugleich das reproduktive Klonen Einzug in die Labors hielte.




Klon-Embryos und die Ethik

Klon-Embryos und die Ethik
(Kurier vom 14.02.04, S. 24)
Josef Gebhard und Ernst Mauritz

Während die südkoreanischen Forscher auf neue Therapien hoffen, sind österreichische Experten skeptisch und setzen auf unbedenklichere Alternativen. Das Gewinnen von Stammzellen rechtfertige den Tode der Embryonen nicht, so der Wiener Genetiker Univ.-Prof. Markus Hengstschläger. Er plädiert für eine intensivere Forschung an adulten Stammzellen von Erwachsenen, oder aus Nabelschnurblut, bzw. Fruchtwasser, ein Weg, welcher ethisch unbedenklicher sei.
Auch der Wiener Fortpflanzungsmediziner und Vorsitzender der Bioethik-Kommission, Univ.-Prof. Johannes Huber, wertet die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus geklonten Embryonen in Südkorea nicht als großen Durchbruch und hat große Zweifel, ob die Hoffnung, aus diesen Zellen in absehbarer Zukunft Ersatzgewebe für erkrankte Organe zu züchten, erfüllt werden kann; seiner Meinung nach ist die Forschung an adulten Stammzellen vielversprechender.Univ.-Prof. Ulrich Körtner, evangelischer Theologe und Bioethiker, mahnt zur Vorsicht im Umgang mit dem therapeutischen Klonen, es drohe eine Instrumentalisierung der Embryonen rein zu Forschungszwecken, sowie eine Kommerzialisierungsgefahr in Bezug auf die Eizellspende. Nicht zuletzt befürchtet Körtner, dass die Studie aus Korea nur ein Schritt auf dem Weg zum reproduktiven Klonen darstelle, auch wenn die südkoreanischen Forscher dieses Ansinnen bisher strikt ablehnen und Kritik am therapeutischen Klonen mit dem Hinweis versehen, dass ihr Ansatz die Verwendungsmöglichkeiten von embryonalen Stammzellen in der Transplantationsmedizin ermögliche.




Embryonen aus Fernost

Embryonen aus Fernost
Südkoreas Durchbruch beim therapeutischen Klonen zeigt: Asien forscht schneller als der Rest der Welt. Ist das Klonverbot richtig?
(NZZam Sonntag vom 15.02.04, S.65)
Matthias Meili

Matthias Meili sucht in seinem Beitrag nach Antworten auf die Frage, warum ausgerechnet Asien derzeit eine Spitzenreiterrolle in der biomedizinischen Forschung einnimmt und welche Konsequenzen und Anforderungen sich hieraus für die Schweiz ergeben.
Es sei doch bemerkenswert, dass deutsche Forscher wie Rudolf Jaenisch und Hans Schöler die südkoreanischen Ergebnisse aus Amerika kommentierten. Gründe hierfür liegen nach Meili darin, dass sich „die Deutschen – etwas salopp gesagt – bei jedem Schritt an hehren Prinzipien, zum Beispiel dem Kant’schen Instrumentalisierungsverbot, orientieren und ... die Regierung Bush unter dem Einfluss religiöser Fundamentalisten restriktive Regelungen bei der öffentlichen Forschungsfinanzierung durchsetzt“, wohingegen die Ostasiaten wesentlich pragmatischer vorgingen.
Meili nennt folgende Gründe für das zielstrebigere Forschungsklima in Asien: Zunächst erfolge aus der asiatischen Kultur und Tradition heraus eine andere Bewertung des Status des menschlichen Embryos, weder Embryo noch Fetus gelten als Person im westlichen Sinne. Des weiteren gehe es den ostasiatischen Staaten um eine bewusste Abgrenzung gegenüber dem Westen, allein schon um der wirtschaftlichen Entwicklung wegen, um einen Mithalten im wissenschaftlichen Fortschritt. Nicht zu unterschätzen sei die Tatsache, dass viele asiatische Forscher ihr Know-how in den USA erworben haben und sie nun diese Kenntnisse zu Hause in einem von der Rechtslage her als liberaler zu bezeichnenden Raum anwenden.
Was kommt auf die Schweiz zu? Meili schreibt, dass man sich in Zukunft auf eine „Biomedizin der zwei Geschwindigkeiten“ gefasst machen müsse. In der Schweiz sind derzeit nach Artikel 119 der Bundesverfassung alle Arten des Klonens, auch das sog. therapeutische, verboten. Im Januar diesen Jahres hätte ein neues Gesetz zu Forschung an Stammzellen in Kraft treten sollen, welches vorerst durch ein Referendum „Grüner Kreise im Verbund mit religiösen Interessen“ gestoppt wurde und voraussichtlich im Spätherbst neu verhandelt werden wird.Auch wenn national Grenzen gezogen werden, wird der internationale Fortschritt in der biomedizinischen Forschung weitergehen, und neue Ergebnisse werfen sofort wieder die Frage nach einer Auflösung des Verbots des therapeutischen Klonens auf, so Hans Peter Schreiber, Professor für Ethik in Basel und Präsident der firmeninternen Ethikkommission von Novartis.




Aktivierungsfaktor 6-DMAP

Aktivierungsfaktor 6-DMAP
Es ist ein Mensch geklont:
Und Einhalt ist nötig, um zu überdenken, was dem Leben geschieht
(F.A.Z. vom 13.02.04, S. 33)
Christian Schwägerl

Christian Schwägerl drängt in seinem Feuilleton-Beitrag in der F.A.Z. auf ein Innehalten, um die neuesten biotechnologischen Erfolge zu reflektieren, ihre Bedeutung für den Menschen abzuwägen, und spitzt alles auf die für ihn entscheidende Frage zu: „Tun wir dem Leben Gutes, wenn wir seine Grundkräfte instrumentalisierbar machen?Seiner Ansicht nach ist das Tempo, mit dem uns die neuesten Ergebnisse überrollen, zu hoch, auch wenn Millionen von Kranken auf neue Therapiemöglichkeiten hoffen, und Experimente wie diejenigen der südkoreanischen Forscher neue Ergebnisse in Bezug auf Gentechnik und Stammzellforschung liefern.




Der entfesselte Klon

Der entfesselte Klon
(Frankfurter Rundschau vom 14.02.04, S. 3)
Karl-Heinz Karisch

Karl-Heinz Karisch plädiert in seinem Kommentar zu den neuesten Klon-Experimenten in Südkorea für eine Konsensformel, die „die Aufzucht von Klon-Embryos strikt verbietet“.
Im Zusammenhang mit der UN-Resolution gegen das reproduktive Klonen wirft er den USA vor, mit ihren Maximalforderungen eine Regelung verhindern zu wollen, und verweist auf die widersprüchliche amerikanische Praxis, die ohne jegliche Einschränkung Forschung im eigenen Land erlaube, allerdings ohne staatliche Förderung (um – so Karisch – konservative Wähler zu beruhigen).
Die Bundesabgeordneten aus Koalition und Union, die die Regierung mit dem Auftrag in die Resolutionsverhandlungen schickten, nicht nur reproduktives, sondern auch therapeutisches Klonen zu verbieten, träfe der gleiche Vorwurf, kippten sie damit nach Karisch die von einem breiten Konsens getragene Linie des deutschen Außenministers Fischer.Karisch appelliert an diejenigen, die beide Formen des Klonens verbieten wollen, einzulenken, um das Wichtigste, ein Verbot des reproduktiven Klonens, zu erreichen; seien doch in Bezug auf das therapeutische Klonen „die religiösen und ethischen Vorstellungen der Völker zu verschieden“, um eine Einigung zu erzielen.




Begeisterung und Entsetzen

Begeisterung und Entsetzen
Naturwissenschaftler wollen das Klonen weiter erforschen, Theologen üben heftige Kritik
(Süddeutsche Zeitung vom 14.02.04, S.5)
Christina Berndt

Von unterschiedlichsten Reaktionen bezüglich der neuesten Forschungsergebnisse berichtet Christina Berndt in ihrem Nachrichtenbeitrag für die Süddeutsche Zeitung.
Rudolf Jänisch, deutscher Klonforscher vom Whitehead Institute in Massachusetts, wertete die Gewinnung von Stammzellen aus zuvor geklonten Embryos als „wahren Durchbruch“, mit Verweis auf die daraus erhofften neuen Heilungs- und Therapiemöglichkeiten schwerer Krankheiten, wie Diabetes oder Parkinson.
Kardinal Friedrich Wetter (München) mahnte hingegen an, „der Mensch dürfe sich in seinem Forscherdrang nicht zum Herrn über Leben und Tod machen“ und betonte, dass in den Labors der Gentechniker „menschliches Leben gezüchtet und zugleich für Forschungszwecke vernichtet“ werde.
Spiros Simitis, Juraprofessor und Vorsitzender des Nationalen Ethikrates verwies auf die Problematik der Bezeichnung des „therapeutischen“ Klonens, seiner Meinung nach sollte man lieber von „Forschungsklonen“ sprechen, wecke doch der Begriff vom „therapeutischen Klonen“ falsche Hoffnungen. Simitis appellierte an die Bundesregierung, sie möge sich um eine einheitliche Rechtssituation auf europäischer Ebene bemühen.
Edelgard Bulmahn, Bundesforschungsministerin (SPD) schließt auf Anfrage der SZ jegliche Änderung am restriktiven deutschen Embryonenschutz- und Stammzellengesetz aus.
DFG-Präsident und Molekularbiologe Ernst-Ludwig Winnacker schließt sich Buhlmann an: Seiner Meinung nach sei das therapeutische Klonen ein „Irrweg“, denn hierzu benötige man Menschenversuche und die seien „unvertretbar“.Kritik am deutschen Gesetz übte jedoch der Chef des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin in Berlin, Detlev Ganten: Er sprach sich für eine Lockerung der Stichtagsregelung aus, nach der nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden dürfe, die vor dem 1. Jan. 2002 hergestellt worden sind.




Im Zweifel für das Leben

Im Zweifel für das Leben
Nach dem historischen Durchbruch in der Stammzellenforschung: Halachische Fragen zum therapeutischen Klonen
(Jüdische Allgemeine v. 20.02.04)
Daniel Eisenberg

Daniel Eisenberg, Radiologe am Albert-Einstein-Medical Center in Philadelphia/USA, geht in seinem Beitrag für die Jüdische Allgemeine der Frage nach, wie Stammzellenforschung aus halachischer Perspektive zu beurteilen und welche möglichen Einwände dagegen einzubringen seien.
Bisher lägen zu diesem noch recht jungen Forschungsgebiet keine veröffentlichten halachischen Behandlungen der Frage vor, weshalb Eisenberg eine Beurteilung anhand praktischer Fälle im Rahmen der Reproduktionsmedizin vornimmt.
Paare, bei denen beide Partner Träger eines Gendefektes sind, wie z.B beim Tay-Sachs-Syndrom oder dem Fragile-X-Syndrom verhelfe die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu gesunden Kindern.
Yosef Shalom Eliyashuv, Rabbiner und vielleicht einflussreichster Posek in Israel, ließ bei Paaren mit Fragile-X-Syndrom die Anwendung von PID und die Vernichtung betroffener befruchteter Eizellen zu, um die Geburt kranker Kinder zu verhindern.
Rabbiner David Feinstein argumentiert in der Frage nach der Bewertung überzähliger Embryonen ähnlich. Insgesamt, so Eisenberg, werde die PID , „die bereits jetzt von einigen rabbinischen Autoritäten akzeptiert wird, [...] für die meisten Fachleute auf dem Gebiet des jüdischen Rechts annehmbar sein, solange sie eingesetzt wird, um schwere Erkrankungen der Nachkommen zu verhüten“. Daraus schließt Eisenberg: Wenn Embryonen getötet werden dürfen, dürfen sie mit Sicherheit auch zu Forschungszwecken oder „lebensrettenden“ Maßnahmen benutz werden. So sei an dieser Stelle der Rabbiner Moshe David Tendler für die Stammzellenforschung eingetreten, auch wenn erinnert werden müsse, dass nicht alle diese Meinung teilen, beruhe sie doch auf der Voraussetzung, dass „Embryonen nicht vom Retzicha-Verbot (das heißt vom Mordverbot) erfasst werden“.
Eisenberg verweist auf die Komplexität des Themas: So erfordere die Existenz bereits erzeugter Embryonen eine „Klärung der halachischen Implikationen ihrer Zerstörung“. Eine Position wäre demnach, dass die Stammzellforschung mit Beginn der Existenz eines Embryos zulässig wäre. Wenn jedoch manche Poskim die Abtreibung bereits in den ersten 40 Tagen verbieten, ergibt sich die Frage, ob die Erzeugung von Embryonen mit der Absicht, sie wieder zu töten, überhaupt zulässig sei.Eisenberg verweist auf die Tora, die vehement für den Schutz des Lebens eintritt und eine bedenkenlose Zerstörung von Embryonen verbiete. Welche „Schutzzäune“ stellen dieses biblische Gesetz sicher? Zwar respektiere die jüdische Tradition christliche Schutzvorschriften gegen die Übertretung des biblischen Abtreibungsverbotes, jedoch dürfe keine Schutzmauer errichtet werden, die die Heilung tödlicher Krankheiten verhindere, „da in diesem Fall der Schaden den Nutzen“ überwiege. „Die Beherrschung der Natur zum Nutzen derer, die von lebendbedrohlichem Organversagen betroffen sind“, sei eine Pflicht, und die embryonale Stammzellforschung verspreche in dieser Hinsicht Erfolg.





Druckbare Version

Impressum Kontakt Volltextsuche Was ist forum-grenzfragen? Information in English