 | 2010/08/24: Government funding for stem cell research blocked by US court - guardian.co.uk |
| In den USA sind Wissenschaftler in Aufruhr, da die staatliche Finanzierung von Forschungen mit embryonalen Stammzellen (die erst 2009 durch Obama wieder möglich gemacht wurde) von Amtsrichter Royce Lamberth in Frage gestellt wurde. Lamberth stützt sich auf die Dickey-Wicker Gesetzesänderung von 1995, die festlegt, dass keine Steuergelder für Forschungen ausgegeben werden dürfen, bei denen menschliche Embryonen zerstört oder gefährdet werden. Lamberths Urteil wird zwar höchstwahrscheinlich angefochten werden, es bestätigt jedoch Ängste, die es bereits im letzten Jahr gab, dass eine präsidiale Anordnung ein schwächerer Schutz der Finanzierung sei, als ein Gesetz, das vom Kongress verabschiedet wurde. sh
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 | 2010/07/21: Qualitätskontrolle vs. Menschenwürde - Zweckentfremdet - The European |
| Unter dem Stichwort "Zweckentfremdet" wendet sich der Moraltheologe und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Eberhard Schockenhoff, gegen das BGH-Urteil und die PID. Die gesetzliche Festlegung, dass ein Embryo nur zum Zwecke der Schwangerschaft künstlich erzeugt werden darf, sei mit diesem Urteil ad absurdum geführt. Schließlich würden Embryos bei auffälligem Befund verworfen und damit nicht zum Zwecke ihrer Erhaltung erzeugt. Das verstoße gegen Menschenwürde, Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; vor allem aber sieht Schockenhoff darin eine "unerträgliche Diskriminierung von behinderten Menschen". Formal beklagt Schockenhoff die Wortverdreherei, die den Gesetzessinn ins Gegenteil verkehre. Keine Exegese, sondern eine "erkennbar ergebnisbezogene Auslegung". hhp
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 | 2010/07/15: Peter Liese: Bundestag muss PID klar verbieten - Gesundheit adhoc - Nachrichten |
| MdEP Dr. med. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher und Vorsitzender der AG Bioethik der EVP/Christdemokraten im Europäischen Parlament, fordert, "dass der Deutsche Bundestag so schnell wie möglich ein Verbot der PID erlässt". Beim BGH-Urteil (siehe Pressemitteilung) erschrecke ihn die Analogie zwischen Samenzell- und Embryonenauswahl, die den Unterschied zwischen Zellen vor und nach der Befruchtung verkenne. Zudem spreche der Vergleich mit dem europäischen Ausland gegen PID: Zum einen führten Schwangerschaften nach PID dort häufiger zu Abtreibungen als beim Bevölkerungsdurchschnitt, zum anderen erweise sich dort eine Begrenzung auf schwerwiegende Erkrankungen als unrealistisch. Überall dort, wo PID zugelassen sei, werden auch spätmanifeste Krankheiten diagnostiziert. Liese widerspricht damit dem Zeit-Artikel von Martin Spiewak ("Retorten-Embryonen" vom 8.7.), für den die bisherige Entwicklung im Ausland der Selektion und Diskriminierung Behinderter keinen Vorschub leiste. hhp
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 | 2010/07/15: Pro & Contra: Sollten Gentests an Embryonen verboten werden? - ZEIT Nr.29 S.10 |
| Der Bundesgerichtshof hat die PID für zulässig erklärt ? und damit eine Debatte in Gang gesetzt, ob der Mensch zu weit geht. Dieser Ansicht ist Jens Jessen: Die völlige Emanzipation von der Natur führe zu noch größerer Unfreiheit. Dagegen argumentiert Frank Drieschner: Der Verdacht der Selektion sei pure Polemik und die Entscheidung Privatsache des Paares. - al
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 | 2010/07/15: Eugenik? Wohl kaum! - The European |
| Karl Sperling, Direktor des Instituts für Humangenetik der Charité, argumentiert für die PID, mit deren Hilfe mehr Kinder geboren würden als ohne sie. So könne bei rezessivem Erbgang in 75% der Schwangerschaften ein Krankeitsausbruch ausgeschlossen werden; Schwangerschaften, die aus Angst vor dem Risiko eines behinderten Kindes sonst häufig abgebrochen würden. Der Verzicht auf solche Abbrüche sei also "eher das Gegenteil von Eugenik", wobei Sperling einen engen Begriff von Eugenik hat, wenn dies beinhalte, dass "eine autoritäre Struktur, meist der Staat, Einfluss auf die reproduktive Entscheidung der Menschen nimmt". Das Urteil des BGH sei auch deshalb zu begrüßen, weil PID "deutlich eingeschränkt" werde. Auf die Schwierigkeit, diese Einschränkung kriteriologisch und institutionell (oder individuell) umzusetzen, wird nicht eingegangen. hhp
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 | 2010/07/10: Bundesgerichtshof-Urteil: Konservative wollen Gen-Selektion von Embryonen verbieten -SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik |
| Wie der Titel offen legt, nimmt der Spiegelbeitrag "Konservative" aufs Korn, die sich gegen die PID aussprechen. Dagegen stellt der Artikel die "Erfolgs"liste der PID-Befürworter, u.a. die britische Selektion von Trägern eines Gens, das die Wahrscheinlichkeit von Brustkrebs erhöht, sowie die Heilung eines spanischen Kindes durch den PID-selektierten Bruder. Dagegen wiederum argumentiert Uwe-Jürgen Ness auf seiner Homepage: "Eine Bewusstseinsbildung in dem Sinne, dass ein Mensch mit Behinderungen oder mit einer potentiell genetisch verursachten Krankheit, wie etwa Krebs, besser gar nicht zur Welt gekommen wäre, läuft einer humanen Gesellschaft zuwider." Ness ist ehem. Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Gen- und Reproduktionstechnologien bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN jetzt bei der LINKEN. Merke: Nicht nur die Konservativen sind gegen PID! hhp
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 | 2010/07/06: Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar - Der Bundesgerichtshof |
| Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt klar: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden ist nicht strafbar. Die PID laufe dem Schutz von Embryonen vor Missbräuchen nicht zuwider und sei geeignet, die Gefahren späterer Abtreibungen zu vermindern. Der Gesetzgeber hätte die PID wohl nicht verboten, wenn diese beim Erlass des Embryonenschutzgesetzes schon verfügbar gewesen wäre. Dort sei auch die Auswahl von Samenzellen im Falle einer geschlechtsgebundenen schweren Erbkrankheit erlaubt worden. Abschließend wird noch einmal die Einschränkung der PID auf "schwerwiegende genetische Schäden" hervorgehoben. Der genaue Wortlaut des Urteils liegt bis jetzt (Stand 22.07.10) noch nicht vor, wird aber ebd. erscheinen. hhp
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 | 2010/07/13: Gentests an Embryonen: "Es gibt keinen Dammbruch" -SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wissenschaft |
| Im Spiegel-Interview wertet der Reproduktionsmediziner Ulrich Hilland die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) als "Segen für die Paare, die betroffen sind". Ein Dammbruch sei dies nicht, da die PID auf schwere Fälle beschränkt sei. Einen starren Katalog solcher Fälle empfiehlt Hilland aber nicht, sondern setzt auf individuelle Gespräche mit den Eltern. hhp
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 | 2010/07/13: Embryo und Freiheit - Kein Mensch ist eine Insel - The European |
| Kolumnist Alexander Kissler verurteilt die PID als "verwerfende Auslese genetisch suboptimaler Embryonen". Er sieht die "Gattungssolidarität" bedroht, die garantieren müsse, dass kein Mensch einem anderen den Tod zuteilen kann. Nach Leutheusser-Schnarrenberger jedoch solle "der einzelne ... so frei sein, tun zu dürfen, was die Freiheit aller gefährdet". hhp
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 | 2010/07/07: Urteil zur Präimplantationsdiagnostik - Der Embryo als Produkt |
| Der bekannte Buchautor, Journalist und Mediziner Werner Bartens sieht das Urteil des BGH, die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Feststellung schwerer genetischer Schäden zuzulassen, in mehrfacher Hinsicht kritisch. So werde zum einen der Machbarkeitswahn, gesundes Leben jederzeit planen zu können, verstärkt. Zudem sei es schwierig, die Schwere eines genetischen Schadens und den tatsächlichen Krankheitsverlauf einzuschätzen (z. B. Mukoviszidose). Schließlich erhöhe sich der Rechtfertigungsdruck von Eltern behinderter Kinder, deren "Krankheit" nicht mehr Folge des Schicksals, sondern Folge unterlassener Diagnostik ist. hhp
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 | 2010/07/11 PID-Grundsatzurteil: Koalition streitet um Gentests an Embryonen - SPIEGEL ONLINE |
| Der Artikel sammelt Kommentare aus der Koalition zum BGH-Urteil über PID. Familienministerin Schröder (CDU) sagte, für sie wäre es ein Widerspruch, einem Paar die PID zu verbieten, Spätabtreibungen aber bis zum 9. Monat unter bestimmten Umständen zuzulassen. Andere CDU-Mitglieder gaben dagegen bekannt, hohe Abtreibungszahlen seien keine Rechtfertigung zu einem weiteren Abbau des Lebenssschutzes. Ähnlich argumentierten Staatsministerin Böhmer und der bayerische Gesundheitsminister Söder: "Wir brauchen rasch eine Gesetzesänderung, um klar zu stellen, dass die PID nicht zur Selektion führt". Bundesforschungsministerin Schavan will zunächst den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme zu dem BGH-Urteil bitten. Gegen ein generelles Verbot wendet sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir können doch nicht vorschreiben, dass Embryonen ohne Untersuchung mit schweren Schäden eingepflanzt werden, die dann später zu einem erlaubten Schwangerschaftsabbruch berechtigen." - al
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 | 2010/07/06 Gericht: Embryonen-Gentests sind nicht strafbar - evangelisch.de |
| Evangelisch.de beleuchtet eher die problematischen Seiten dieses Urteils. So wird darauf verweisen, dass bereits der Vorsitzende Richter betonte, mit dem Urteil seien schwere ethische Fragen verbunden. Es bleibe dem Gesetzgeber überlassen, ob er PID verbieten und damit strafbar machen wolle. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung warnte, wenn PID grundsätzlich zugelassen werde, gehe es nur noch um "Selektionen, was ist lebenswert und was ist nicht mehr lebenswert". Die EKD bedauerte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, weil PID auf Verbrauch und Vernichtung menschlicher Embryonen beruhe. Die Würde auch des frühen menschlichen Lebens verbiete es jedoch, dass es "bloß als Material und Mittel zu anderen Zwecken genutzt und erst recht gar nur erzeugt wird". Ähnlich äußerte sich die katholische Deutsche Bischofskonferenz. - al
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 | 2010/07/08 Retorten-Embryonen: Prüfung am Beginn des Lebens - ZEIT Nr. 28 S. 31-32 |
| Ein Berliner Gynäkologe hat Präzedenzfälle geschaffen und bei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen (PID). Anschließend pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Erbdefekt aufwiesen. Ein solcher Gencheck war nach Auffassung der meisten Juristen und Ärzte in Deutschland verboten, wurde aber jetzt vom BGH erlaubt. Die künstliche Befruchtung braucht zwar neue Regeln, für ausreichende Rechtssicherheit hat das Urteil allerdings keinesfalls gesorgt. So sprechen die Richter von »schwerwiegenden genetischen Schäden«, die mit PID ausgeschlossen werden dürften. Aber welche Krankheiten betrifft das? Die bestehende Unsicherheit in einer so zentralen Angelegenheit wie dem Beginn des Lebens ist inakzeptabel, so der Artikel von M. Spiewak. Er schlägt vor, den Ärztekammern könnten Kommissionen aus Medizinern, Patienten und Experten helfen. Aber spielt bei einer solchen Frage die jeweilige religiöse Orientierung und damit die Theologie etwa keine Rolle? - al
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